Eigenanteil
Die Pflegekasse beteiligt sich an pflegebedingten Aufwendungen, an den Kosten der sozialen Betreuung sowie an den Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach der Pflegestufe. Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten (Kaltmiete) werden allerdings nicht von der Pflegeversicherung übernommen, sondern sind bei stationärer Pflege von den Bewohnern selbst zu tragen. Wenn die eigenen Einkünfte nicht ausreichen, um den geforderten Eigenanteil zu decken, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialhilfeträger Unterstützung zu erhalten.


