Sie befinden sich hier: Pflege-Infos > Pflegepersonen

Pflegepersonen

Zur Unterscheidung von ausgebildeten Alten- oder Krankenpflegern werden Privatpersonen, die Pflegebedürftige in deren privaten Haushalt (der häuslichen Umgebung) versorgen, als Pflegepersonen bezeichnet. Sie unterscheiden sich von den Pflegefachkräften oder Pflegekräften auch dadurch, dass sie diese Betreuung nicht als Erwerbstätigkeit ausüben. Angehörige, Lebenspartner, Freunde oder Nachbarn erhalten von der Pflegeversicherung nur dann Leistungen zur sozialen Sicherung, wenn sie als Pflegepersonen diese Aufgabe mindestens 14 Stunden in der Woche wahrnehmen.

<< zurück zur Übersicht