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Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der deutschen Sozialversicherung eingeführt, um bei Pflegebedürftigkeit das finanzielle Risiko abzusichern. Die Beiträge wurden seither nicht erhöht, die einzelnen Leistungen sind sehr eng begrenzt und werden von den Kassen als Pauschalbeträge abgerechnet. Wenn zusätzliche Kosten entstehen, müssen diese von den Pflegebedürftigen selbst gezahlt werden. Das Pflegegeld und die Sachleistungen benennen die wichtigsten Leistungen.

Das Pflegegeld wird direkt an die Versicherten oder Pflegepersonen ausgezahlt. Ambulante Pflegedienste und professionelle Pflegeeinrichtungen rechnen ihre Dienste für Pflegebedürftige als Sachleistungen direkt mit den Kassen ab. Auch Kombinationsleistungen sind möglich.

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