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Tagebuch

Um für die private Unterstützung oder für den Umzug in eine Pflegeeinrichtung Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, ist ein Antrag bei der Krankenkasse erforderlich. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) kommt dann zu Besuch, lässt sich den Tagesablauf beschreiben und stellt Fragen dazu. Ein Pflege-Tagebuch ist bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit sehr wichtig. Es sollte Angaben zu allen Hilfestellungen zur Bewältigung des Tagesablaufs enthalten, insbesondere zu körperliche Hygiene, Essen und Trinken, An- und Auskleiden.

Es empfiehlt sich eine Liste zu erstellen, in der über einen längeren Zeitraum Uhrzeiten, Dauer, die Art und die Form der Hilfestellung oder Unterstützung bei „Verrichtungen im Alltag“ einschließlich der Haushaltsführung eingetragen werden. Alle Dokumente (Arzt- oder Krankenhausberichte), die Informationen über die Pflegebedürftigkeit enthalten, sind wichtige Ergänzungen und dem Beauftragten des MDK vorzulegen.

Anhand des Gutachtens bzw. der Empfehlung legt die Pflegekasse die Pflegestufe und die Leistungen fest und sendet einen Bescheid, was einige Zeit dauern kann. Gegen den Bescheid ist Widerspruch zulässig. Dann folgt ein weiterer Besuch, ebenso, wenn eine erneute Einstufung erforderlich scheint, weil sich die Situation des Pflegebedürftigen verschlechtert hat.

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