Wohnungswechsel
Seit dem 1. Juni 2005 können Mieter ihren unbefristet abgeschlossenen Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen, unabhängig davon, wie lange sie bisher in ihrer Wohnung gelebt haben. Ausnahmen sind seither nur noch individuelle, handschriftliche Vereinbarungen im Mietvertrag.


