Preise in der stationären Pflege
Die Pflegekasse übernimmt folgende Kosten
Pflegegrad 2: 770,00 €
Pflegegrad 3: 1.262,00 €
Pflegegrad 4: 1.775,00 €
Pflegegrad 5: 2.005,00 €
Monatlicher Eigenanteil* - Pflegegrad 2-5
Wohnungstyp 1 (Einzelzimmer mit geteiltem Bad): 2.519 €
Wohnungstyp 2 (Einzelzimmer mit geteiltem Bad und Balkon): 2.581 €
Wohnungstyp 3 (Appartement mit Bad zur Eigennutzung über 30 m²): 2.703 €
* Der monatliche Eigenanteil enthält den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil der Pflegekosten sowie Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und ggf. Azubiumlage. Rundungsdifferenzen und Preisänderungen vorbehalten. Berechnungsgrundlage: 30,42 Tage.
Eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger ist möglich. Wir beraten Sie gern.
Stand: 01.01.2024
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Zur Entlastung pflegender Angehöriger kann nach einem stationären Aufenthalt oder in einer Krisensituation die Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Kosten pro Tag: 44,08 – 50,10 € *
* Je nach Wohnungstyp und bei Bewilligung durch die Pflegekasse
Wann greift diese Pflegeform?
- als Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt
- wenn der Pflegeheimplatz noch gesucht wird
- während die Wohnung/das Haus des Pflegebedürftigen an dessen Berdürfnisse angepasst wird und der Pflegebedürftige während dieser Baumaßnahmen in seiner häuslichen Umgebung nicht bleiben und versorgt werden kann
- wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht ausreichend oder nicht möglich ist
- wenn die Pflegeperson ihrer Tätigkeit nicht nachkommen kann, wie z.B. Krankheit oder Urlaub
Stand: 01.01.2024