Preise in der stationären Pflege

Die Pflegekasse übernimmt folgende Kosten

Pflegegrad 2: 770,00 €
Pflegegrad 3: 1.262,00 €
Pflegegrad 4: 1.775,00 €
Pflegegrad 5: 2.005,00 €

Monatlicher Eigenanteil*

Pflegegrad 2-5: ab 3.340,87 €

* Der monatliche Eigenanteil enthält den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil der Pflegekosten sowie Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und ggf. Azubiumlage. Zuschläge nach Zimmerkategorie und Zimmergröße sind möglich. Rundungsdifferenzen und Preisänderungen vorbehalten. Berechnungsgrundlage: 30,42 Tage.

Eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger ist möglich. Wir beraten Sie gern.

Stand: 01.01.2024

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Zur Entlastung pflegender Angehöriger kann nach einem stationären Aufenthalt oder in einer Krisensituation die Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

Kosten pro Tag: 53,57 € bei Bewilligung durch die Pflegekasse

Wann greift diese Pflegeform?

  • als Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt
  • wenn der Pflegeheimplatz noch gesucht wird
  • während die Wohnung/das Haus des Pflegebedürftigen an dessen Berdürfnisse angepasst wird und der Pflegebedürftige während dieser Baumaßnahmen in seiner häuslichen Umgebung nicht bleiben und versorgt werden kann
  • wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht ausreichend oder nicht möglich ist
  • wenn die Pflegeperson ihrer Tätigkeit nicht nachkommen kann, wie z.B. Krankheit oder Urlaub 

Stand: 01.01.2024