Das neue Personalbemessungsverfahren (PeBeM)

Was verändert sich durch PeBeM und welche Vorteile gibt es?

Seit 01.07.2023 ist das Personalbemessungsverfahren (PeBeM) in Kraft getreten und löst sukzessive die bisherige Fachkraftquote ab. PeBeM basiert auf sogenannten Personalanhaltswerten, d.h. dem Verhältnis zwischen den pflegebedürftigen Personen und dem notwendigen Personal. Das Verfahren ersetzt den bisherigen Personalschlüssel. Erstmals wurde eine bundeseinheitliche Bemessungsgrundlage gesetzlich fixiert.

PeBeM als Antwort auf aktuelle und zukünftige Herausforderungen in der Pflege

In Zeiten des demografischen Wandels soll PeBeM eine Antwort auf aktuelle und zukünftige Herausforderungen liefern und hochwertige, professionelle Pflege sicherstellen. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen müssen die Qualifikationen der Mitarbeiter prüfen und gegebenenfalls entsprechend Personal nachqualifizieren. Gleichzeitig müssen auch Strukturen der Pflegeeinrichtungen durch PeBeM angepasst werden. Dies erfordert umfassende Personal- und Organisationsentwicklungsmaßnahmen.

Fragen und Antworten zu PeBeM mit Anja Rostek, Referentin Organisationsentwicklung

In diesem Video beantwortet unsere Referentin Organisationentwicklung Anja Rostek wunderbar verständlich verschiedene Fragen zu PeBeM. Sie erklärt, was PeBeM ist und was sich alles durch das neue Personalbemessungsgesetz in der stationären Pflege ändert. Anja Rostek spricht über die Vorteile, die PeBeM hat und erzählt wie wir als Arbeitgeber unsere Pflegekräfte in den Prozess einbeziehen und schulen und die Bewerber*innen bei Ihrem Einstieg beraten und begleiten. Wir tun alles, damit Ihr Job in der stationären Pflege bei der ProCurand noch attraktiver wird! Überzeugen Sie sich selbst- viel Spaß beim Schauen!

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Bessere Arbeitsbedingungen und höhere Zufriedenheit im Pflegeberuf durch PeBeM

Durch eine den tatsächlichen Bewohnerbedarfen entsprechende Anzahl an Pflegepersonal wird auch in Zukunft eine fachgerechte Pflege- und Betreuungsarbeit gewährleistet. Ausreichend Pflegepersonal, angepasste Qualifikationen und strukturierte Arbeitsabläufe sollen zu besseren Arbeitsbedingungen für alle Pflegekräfte sowie eine höhere Arbeitszufriedenheit im Pflegeberuf führen.

Durch PeBeM wurden auch die Entwicklungs- bzw. Karrieremöglichkeiten ausgebaut. Durch eine bundeseinheitliche, 18-monatige generalistische Pflegefachassistenzausbildung sollen die bisher unterschiedlichen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfs- und Pflegeassistenzausbildungen abgelöst werden. Eine Übersicht über alle Qualifikationsniveaus gibt die folgende Grafik und zeigt, wie vielseitig die beruflichen Möglichkeiten in der Pflege - und bei der ProCurand - sind.

© ProCurand

QN1- Pflegeassistenz ohne pflegerische Basisqualifikation

QN1- Pflegeassistenz ohne pflegerische Basisqualifikation

  • Unterstützung einer pflegebedürftigen Person
  • Übernahme hauswirtschaftlicher Tätigkeiten
  • Vor- und Nachbereitung von Mahlzeiten

QN 2 Pflegeassistenz mit Weiterbildung Pflegebasiskurs (200 Std.)

QN 2 Pflegeassistenz mit Weiterbildung Pflegebasiskurs (200 Std.)

  • Durchführung direkter Pflegemaßnahmen
  • Unterstützung bei der Mobilisierung, Alltagsgestaltung und Nahrungsaufnahme
  • Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Eigenständigkeit pflegebedürftiger Personen
  • Positionierung und Transport pflegebedürftiger Personen
  • Pflegedokumentation und Informationsweitergabe

QN 3 Pflegefachassistenz mit staatl. anerkanntem Abschluss

QN 3 Pflegefachassistenz mit staatl. anerkanntem Abschluss

  • Durchführung direkter Pflegemaßnahmen
  • Unterstützung bei der Mobilisierung, Alltagsgestaltung und Nahrungsaufnahme
  • Durchführung präventiver, gesundheitsfördernder und ausgewählter behandlungspflegerischer Maßnahmen
  • Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Eigenständigkeit pflegebedürftiger Personen
  • Begleitung von Menschen in palliativen Pflegesituationen
  • Unterstützung bei der Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und der Planung der Pflege

QN 4 Pflegefachperson mit staatl. anerkanntem Abschluss

QN 4 Pflegefachperson mit staatl. anerkanntem Abschluss

  • Durchführung der Vorbehaltsaufgaben gem. §4 PflBG
  • Steuerung des gesamten Pflegeprozesses pflegebedürftiger Personen
  • Durchführung von behandlungspflegerischen Maßnahmen
  • Direkte pflegerische Versorgung pflegebedürftiger Personen gem. der Vorbehaltsaufgaben
  • Steuerung des täglichen Austauschs innerhalb des Teams

QN 5 Pflegefachperson mit Weiterbildung

QN 5 Pflegefachperson mit fachspezifischer Zusatzqualifikation

  • Aufgaben wie bei QN 4
  • Entwicklung und Umsetzung von Angeboten für pflegebedürftige Personen mit speziellen Bedürfnissen
  • Durchführung kollegialer Beratung und Anleitung im Team
  • Planung und Durchführung fachspezifischer Schulungen

QN 5 Pflegefachperson mit Zusatzqualifikation zur Leitung (gem. § 71 SGB XI)

  • Risiko- und Fehlermanagement, systematische Erfassung, Bewertung und Steuerung von Risiken und Fehlern
  • Qualitätsmanagement und -controlling
  • Einleitung von Veränderungsprozessen
  • Organisation und Verwaltung des Personals im Rahmen der Personaleinsatzplanung und Mitarbeiterschulungen
  • Durchführung von Bewohnervisiten und Zufriedenheitsbefragungen
  • Planung, Durchführung und Evaluation von Mitarbeitergesprächen, Dienstbesprechungen und Weitergabe zielgerichteter Informationen

QN 6-8 Pflegefachpersonen mit akademischem Abschluss

Q 6-8 Pflegefachpersonen mit akademischem Abschluss

Es gibt unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten, kaum eine Branche ist so vielfältig wie die Pflege. Wir freuen uns Sie mit Ihrer Qualifikation und all Ihren Kompetenzen kennenzulernen und beraten Sie gerne zu Ihrem Einstieg bei der ProCurand.

Wir beraten und und unterstützen Sie gerne!

Während des Bewerbungsprozesses unterstützen wir Sie gerne und beraten Sie zu den vielseitigen beruflichen Möglichkeiten und einer passenden Stelle. Wir freuen uns auf Sie!

Hier gibt es mehr Infos zu unseren aktuellen Jobangeboten: Freie Stellen bei der ProCurand